Meiner Auffassung nach ist Ihre Gesundheit Ihr kostbarstes Gut, denn ohne Gesundheit ist alles nichts. Meistens ist es jedoch so, dass wir Menschen erst ins Handeln kommen und uns Hilfe suchen, wenn die Gesundheit schon etwas angeschlagen ist. Daher möchte ich Sie gerne daran erinnern:
„Es ist die Gesundheit, die der wahre Reichtum ist, nicht Gold- oder Silberstücke.“
(Mahatma Gandhi)
Sehen Sie daher die Gesundheitsprävention nicht als Ausgabe an, sondern als Investition in Ihren Körper und Ihre Seele. Ein gesunder Körper und ein gesunder Geist sind letztendlich ausschlaggebend dafür, dass Sie Ihr Leben in dem Maße leben und genießen können, wie Sie es sich wünschen.
Kosten der Erstanamnese
Für die Erstanamnese nehme ich mir ausreichend Zeit. Sie dauert in der Regel ca. 1,5 Stunden. Auf der Grundlage des Anamnesegesprächs und weiterführender Diagnostik erarbeite ich dann ein individuelles Behandlungskonzept. Den Ersttermin berechne ich pauschal mit 150 Euro. Eventuell anfallende Laborkosten werden direkt vom Labor in Rechnung gestellt. Über die anfallenden Kosten informiere ich Sie gerne in unserem Gespräch.
Stundenhonorar
Die Berechnung meines Honorars erfolgt in Anlehnung an einen Satz von 100,00 Euro pro Stunde bzw. 25 Euro pro 15 Minuten und ist direkt im Anschluss an die Behandlung in bar zu entrichten, sollte nichts anderes vereinbart worden sein. Über die tatsächliche Höhe des Honorars entscheiden der Aufwand an Therapieleistung, Beratung, Therapiezeit und Material.
Gesetzlich Versicherte ohne eine Zusatzversicherung
Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung in der Regel privat bezahlen, da die gesetzlichen Krankenkassen diese nicht bezuschussen.
Privat- /Beihilfe-/ Zusatzversicherte
Private Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen sind in vielen Fällen dazu bereit, sich an naturheilkundlichen Behandlungen zu beteiligen oder sie gar komplett zu übernehmen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Heilpraktikerkosten trägt. Gerne erstelle ich dann für Sie eine Kostenrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist jedoch aus dem Jahr 1986 und wurde seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst. Aus diesem Grund kommt es vor, dass meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung übersteigen. Sollte Ihre Versicherung die kompletten Kosten nicht übernehmen, sind die Mehrkosten von Ihnen zu tragen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Behandlungskosten nicht mit der Versicherung, sondern mit Ihnen abrechne. Das bedeutet, dass Sie zunächst meine Rechnung vollständig begleichen und diese dann im Anschluss bei Ihrer Versicherung einreichen.
Geschenkgutscheine
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Geschenkgutscheine zu erwerben. Die Ausstellung eines Gutscheins ist in individueller Höhe ab einem Betrag von 10,00 Euro möglich.